Bilanz per 31.12.2012 der foodieSquare GmbH |
Hinterher ist man immer schlauer, schon klar. Aber foodieSquare hat den Investoren der zweiten Crowdinvesting-Runde keine Chance gegeben, sich über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu informieren. Denn das Unternehmen hat bei der Fertigstellung des Jahresabschlusses alle gesetzlichen Fristen deutlich überzogen.
Die Offenlegung des Jahresabschlusses 2012 hätte spätestens bis zum 31.12.2013 erfolgen müssen, tatsächliche Veröffentlichung: 30. Januar 2014. Für die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter der GmbH war bis Ende November 2013 Zeit, tatsächlich geschah das erst am 2. Januar 2014. Die Aufstellung der Bilanz 2012 hätte nach dem Gesetz bis 30. Juni 2013 erfolgen müssen. Und genau das ist der springende Punkt: Jahresabschlüsse haben auch die Funktion des Gläubigerschutzes, also in diesem Fall des Investorenschutzes. Das zweite Crowdinvesting begann im Sommer 2013. Mit etwas guten Willen wäre die Bilanz 2012 zu diesem Zeitpunkt fertig gewesen. Aber wer will schon mit einer bilanziellen Überschuldung von € 51.975 ins Funding starten!
Gescheiterte Anschlussfinanzierung bei foodieSquare
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