SunnyBAG gewinnt bereits erste Investoren auf GREEN ROCKET! @GREENROCKETGmbH
— GREEN ROCKET (@GREENROCKETGmbH) October 20, 2013
Das Team: GreenRocket zeigt Gesicht |
In Österreich ist die Innovationsdichte besonders hoch. Es gibt viele interessante Unternehmer, die neue Wege beschreiten:
- Das Thema "Innovation" ist bei 1000x1000.at und Neurovation.net gut aufgehoben.
- Die soeben gestartete GreenRocket ist der "Nachhaltigkeit" gewidmet.
In die Finanzierungsrunden kommen nicht nur Startups, sondern auch First-Stage Unternehmen und Projekte etablierter Gesellschaften. GreenRocket bietet Investoren ein Genußschein-Modell, sodass sie auch an Exit-Erlösen teilhaben.
Mikroinvestoren erwerben Genußscheine
In Deutschland haben sich partiarische Nachrang-Darlehen (Beteiligungsdarlehen) als Anlageinstrument durchgesetzt. Damit kann die Bagatellgrenze der Aufsichtsbehörde überschritten werden und trotzdem bleiben Kapitalnehmer und Vermittler unter dem Radar der BaFin. Dieses Instrument des so genannten "grauen Kapitalmarkts" hat also Vorteile für die zu finanzierenden Unternehmen. Insbesondere die Prospektpflicht wird auf diese Weise umgangen. Die Interessen der Mikroinvestoren treten dahinter zurück.
Dagegen bietet GreenRocket Genußscheine an. Allgemein verbriefen Genußscheine ein mezzanines Kapital. Ihre konkrete vertragliche Ausgestaltung bestimmt, ob sie eher dem Eigenkapital oder eher dem Fremdkapital des Emittenten zuzurechnen sind. Der Markt für Genußrechte ist nicht liquide. Genußscheine sind nur schwer zu verkaufen, selbst wenn sie an der Börse gehandelt werden. In Österreich ist der Genußschein beispielsweise im BetFG (Beteiligungsfondsgesetz) geregelt:
§6 BetFG: Der Genußschein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein auf Inhaber lautendes Wertpapier, welches einen Anspruch auf einen aliquoten Teil an den Jahresüberschüssen eines Beteiligungsfonds im Sinne des § 10 Abs. 2 verbrieft.
Weitere Gesetzesquellen sind auf jusline zu finden.
Über die Möglichkeiten zur Kündigung von Genußscheinen geben die zu den FAQ gemachten Anmerkungen von GreenRocket Auskunft:
Das war's dann aber auch schon an Informationen zum Thema Genußrecht. Meine Mailanfrage vom 20. Oktober 2013 nach weiterführenden Informationen hat GreenRocket bis heute leider nicht beantwortet.
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