Konkret klärt die Schweizer Finanzmarktaufischt (Finma) ab, ob die Webseite wemakeit.ch eine Bewilligung benötigt. Die Plattform ermöglicht die Finanzierung von Kulturprojekten durch kleine oder grössere Beiträge von Internetnutzern. Das Geld fliesst aber erst, wenn der von den Projektverantwortlichen angegebene Zielbetrag erreicht ist. Solange wird es von wemakeit.ch verwaltet.
Montag, 23. September 2013
Schweizer Aufsicht prüft Crowdfunding
Konkret klärt die Schweizer Finanzmarktaufischt (Finma) ab, ob die Webseite wemakeit.ch eine Bewilligung benötigt. Die Plattform ermöglicht die Finanzierung von Kulturprojekten durch kleine oder grössere Beiträge von Internetnutzern. Das Geld fliesst aber erst, wenn der von den Projektverantwortlichen angegebene Zielbetrag erreicht ist. Solange wird es von wemakeit.ch verwaltet.
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