Aktionär statt stiller Teilhaber. Hier haben Sie das Wort.
Alle anderen
deutschen Crowdinvestment-Anbieter bieten stille Beteiligungen an.
Das unterscheidet sie von uns. Bei BERGFÜRST erwerben Sie Aktien
und sind vollwertiger Miteigentümer. Der Unterschied ist gewaltig. Denn genau
genommen vereinigt die stille Beteiligung nur die Nachteile des Eigen- und des Fremdkapitals.
Bei BERGFÜRST gilt: “One Share - One Vote”. Ob Unternehmensgründer, Alteigentümer oder
neuer Aktionär: Jede Aktie garantiert das gleiche Recht. Auf Wachstum, Gewinn
und Mitwirkung. Das ist bei stillen Beteiligungen anders. Sie haften wie die
Aktie. Das heißt, das Verlustrisiko tragen Sie wie bei einer Aktie, die
Gewinbeteiligung wird aber in der Regel begrenzt. Zu Lasten der stillen
Gesellschafter und zu Gunsten der Gesellschafter. Auch haben stille
Gesellschafter keine Mitsprache. Der stille Teilhaber hat kaum Möglichkeit,
sich zu informieren, Einfluß zu nehmen und etwa Vorstand und Aufsichtsrat zu
entlasten. Er ist ein Eigentümer zweiter Klasse. bergfürst