Mittwoch, 27. Februar 2013

One Share - One Vote

Aktionär statt stiller Teilhaber. Hier haben Sie das Wort.


Alle anderen deutschen Crowdinvestment-Anbieter bieten stille Beteiligungen an. Das unterscheidet sie von uns. Bei BERGFÜRST erwerben Sie Aktien und sind vollwertiger Miteigentümer. Der Unterschied ist gewaltig. Denn genau genommen vereinigt die stille Beteiligung nur die Nachteile des Eigen- und des Fremdkapitals.

Bei BERGFÜRST gilt: “One Share - One Vote”. Ob Unternehmensgründer, Alteigentümer oder neuer Aktionär: Jede Aktie garantiert das gleiche Recht. Auf Wachstum, Gewinn und Mitwirkung. Das ist bei stillen Beteiligungen anders. Sie haften wie die Aktie. Das heißt, das Verlustrisiko tragen Sie wie bei einer Aktie, die Gewinbeteiligung wird aber in der Regel begrenzt. Zu Lasten der stillen Gesellschafter und zu Gunsten der Gesellschafter. Auch haben stille Gesellschafter keine Mitsprache. Der stille Teilhaber hat kaum Möglichkeit, sich zu informieren, Einfluß zu nehmen und etwa Vorstand und Aufsichtsrat zu entlasten. Er ist ein Eigentümer zweiter Klasse. bergfürst